unsere Mitgliedschaft:


Finanzierung:

Der PflegeStützpunkt im Kreis Segeberg wird zu je einem Drittel finanziert durch

  • das Land Schleswig-Holstein
  • den Kreis Segeberg
  • den gesetzlichen Pflegekassen 

Ihr PflegeStützpunkt wurde nach § 92c SGB XI eingerichtet.

Er wird von den Pflege- und Krankenkassen, dem zuständigen

Kreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt und dem

Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes

Schleswig-Holstein finanziert, um eine individuelle,

unabhängige und kostenfreie Information und Beratung zu

gewährleisten.